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Unsere AGB’s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Fitzer Industriesauger GmbH (Stand Juni 2017)

 

I. Geltung

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Diese Lieferbedingungen finden nur Anwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

II. Zustandekommen des Vertrages

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.
2. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

III. Preise und Zahlungen

1. Die Preise verstehen sich in EURO, stets freibleibend, zzgl. USt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden solche angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber.
3. Die Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Käufers.

IV. Lieferfristen und Verzug

1. Vereinbarte Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich verbindlich bezeichnet hat.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

V. Versand und Gefährdung

Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

VII. Mängelrüge und Gewährleistung

1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer leistet nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in jedem Fall Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse herrühren.
5. Erfordert die Nachbesserung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass die Gewährleistungsrechte auf Minderung oder Rücktritt beschränkt werden.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner leitenden Angestellten. Soweit der Verkäufer für ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten seiner einfachen Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, begrenzt sich seine Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Der Käufer kann seine Schadensersatzansprüche erst dann gegen den Verkäufer geltend machen, wenn er vorher einen ersatzpflichtigen Dritten gerichtlich in Anspruch genommen hat.
4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

IX. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist Heidelberg.

XI. Anwendbares Recht

Die Beziehungen der Vertragspartner regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

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